Neue Regeln für Umweltversprechen zu Produkten
Das Umweltbundesamt erläutert die strengeren Regeln gegen pauschale Umweltbehauptungen. Seit dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Aussagen wie „öko“ oder „klimaneutral“. Auch Materialwerbung sollte konkrete, überprüfbare Eigenschaften nennen.
Das Datum bezeichnet die Originalquelle. Einordnung von Ziegel und Kalk, Stand 30. September 2026.